CfP Industrielle Beziehungen

Themenheft „Industrielle Beziehungen“
Staat und Erwerbsarbeit

Herausgeberin: Dorothea Alewell

In der rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschung werden vielfältige Fragestellungen aus dem Bereich der individuellen und kollektiven Arbeitsbeziehungen intensiv und mit den unterschiedlichsten methodischen und inhaltlichen Zugängen untersucht. Vergleichsweise wenig intensiv beleuchtet ist jedoch der Staat als Akteur im Feld der Arbeitsbeziehungen. Dieser tritt in unterschiedlichen Formen und auf unterschiedlichen Ebenen in Erscheinung, z. B. als  nationaler oder internationaler Gesetzgeber für zentrale Regelungswerke im Bereich Industrielle Beziehungen, als Tarifpartei auf kommunaler, Länder- oder Bundesebene, als Arbeitgeber in Öffentlichen Unternehmen,, oder auch als zentraler Nachfrager nach Gütern und Dienstleistungen, der über die Regeln seiner Auftragsvergabe Arbeitsbedingungen bei Lieferanten beeinflusst. Von aktueller Bedeutung sind z.B. neue Tarifvertragswerke im Öffentlichen Dienst, Bestrebungen zur Reform des Kündigungs- und Arbeitnehmerdatenschutzrechtes sowie Rückwirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeitsbeziehungen in Deutschland. In der aktuellen Wirtschaftskrise werden einerseits Forderungen nach einem verstärkten und direkteren Engagement des (National-)Staates als wirtschaftlichem Akteur laut, zugleich wird die Beschränktheit seiner Einflussmöglichkeiten angesichts europäischer sowie weltweiter Entwicklungen deutlich.

Das Thema „Staat und Erwerbsarbeit“ umfasst also Teilfragestellungen auf unterschiedlichen Gebieten, z.B.:

·           Der Staat als Gesetzgeber: In welchem Verhältnis steht die Wahrnehmung des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts bei relevanten Gruppen zu den Zielen des Gesetzgebers und der objektiven Rechtslage? Wie sind Abweichungen zu erklären und welche Folgen haben sie? Welche Folgen haben arbeitsrechtliche Regelungen, und in welchem Verhältnis stehen diese zu den Intentionen, die ursprünglich mit diesen Regelungen verbunden waren? Sind rechtspolitische Strategien des Staates sichtbar, die auf den Umgang mit nicht-intendierten Rechtsfolgen abzielen?

·           Der Staat als Arbeitgeber: Wie geht der Staat als Arbeitgeber mit den arbeitsrechtlichen Normen und den individuellen und kollektiven Arbeitsbeziehungen um? Wie unterscheiden sich Arbeitsbedingungen, Vergütung und Partizipation zwischen öffentlichem und privatwirtschaftlichen Sektor?

·           Der Staat als Tarifpartei: Wie gebärdet sich der Staat als Tarifpartei und welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es zu privatwirtschaftlichen Unternehmen und ihren Tarifverbänden? Wie reagieren Gewerkschaften auf solche Unterschiede und Gemeinsamkeiten; welche Strategien verfolgen sie im Öffentlichen Bereich? Welchen Einfluss übt das Streikverbot der BeamtInnen auf die gewerkschaftliche Arbeitskampfpraxis aus?

·           Der Staat als Schlüsselakteur in den Industriellen Beziehungen: Wie wirken staatliche Eingriffe und Handlungen in verschiedenen Bereichen der Industriellen Beziehungen? Wo gibt es Wechselwirkungen z.B. zwischen Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe, öffentlicher Beschäftigungspolitik und Gesetzgebung? Welche neuen Akteure, Regelungsmechanismen und Gestaltungsansätze existieren auf supranationaler Ebene, die den Nationalstaat in seinen traditionellen Regelungsbereichen beeinflussen und partiell ersetzen? Welche Herausforderungen werden an ihn als Akteur industrieller Beziehungen angesichts der aktuellen Finanzkrise gestellt und welche politischen Strategien zeichnen sich ab?

Die Zeitschrift „Industrielle Beziehungen“ lädt dazu ein, Beiträge zu den oben genannten Themenstellungen für ein Schwerpunktheft, welches im Jahr 2011 erscheinen wird, einzureichen.

Terminplan für die Einreichung für das Schwerpunktheft:

30.04.2010:    Einreichung eines kurzen Abstracts/Absichtsbekundung. Die eingereichten Abstracts sollen Aufschluss über Fragestellung, methodische Herangehensweise und ggf. verwendete Datengrundlagen geben, den theoretischen Bezug des Beitrags erläutern und seinen Neuigkeitswert gegenüber bereits vorliegenden Arbeiten deutlich machen. Auch Beiträge mit international angelegten Themenstellungen sind erwünscht.

30.11.2010:    Einreichung der Langfassung der Aufsätze für die Begutachtung (ggf. nach Vortrag bei der GIRA-Tagung und Einarbeitung der dort erhaltenen Anregungen).

31.01.2011:    Information über Ausgang des Begutachtungsprozesses; ggf. Beginn der Überarbeitung des Aufsatzes.

28.02.2011:    Wiedereinreichung der überarbeiteten Fassungen, ggf. erneute Begutachtung.

Mai 2011 (Heft 2): Publikation der akzeptierten Aufsätze. 

Rainer Hampp Verlag, Industrielle Beziehungen, E-mail: Hampp@RHVerlag.de

 

Parallele Einreichung für die GIRA-Jahrestagung 2010

Die Beiträge können parallel und unabhängig von der Einreichung bei den Industriellen Beziehungen als Beitrag zur GIRA-Tagung 2010 eingereicht werden, für die ein gleichgerichteter Call for Papers läuft. Die Tagung wird am 07./08. Oktober in Hamburg stattfinden. Für die Tagung sollen die Vorschläge aus einem Arbeitstitel und einem Abstract von ca. 3 Seiten bestehen und müssen bis zum 30.04.10 in elektronischer Form als PDF-Datei bei der GIRA-Geschäftsstelle eingereicht werden. Akzeptierte Abstracts müssen bis zum 30.09.2010 als Full Papers eingereicht und bei der Tagung am 07/08.10 mündlich präsentiert werden.

 

GIRA-Geschäftsstelle

Universität Hamburg, Fachbereich Betriebswirtschaft

Prof. Dr. Dorothea Alewell

Von-Melle-Park 5

D – 20146 Hamburg

E-mail: dorothea.alewell@wiso.uni-hamburg.de

 

 

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