Themenheft „Industrielle Beziehungen“
Staat und Erwerbsarbeit
Herausgeberin: Dorothea
Alewell
In der rechts-,
wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschung werden vielfältige
Fragestellungen aus dem Bereich der individuellen und kollektiven
Arbeitsbeziehungen intensiv und mit den unterschiedlichsten methodischen und
inhaltlichen Zugängen untersucht. Vergleichsweise wenig intensiv beleuchtet
ist jedoch der Staat als Akteur im Feld der Arbeitsbeziehungen. Dieser tritt
in unterschiedlichen Formen und auf unterschiedlichen Ebenen in Erscheinung,
z. B. als nationaler oder internationaler Gesetzgeber für zentrale
Regelungswerke im Bereich Industrielle Beziehungen, als Tarifpartei auf
kommunaler, Länder- oder Bundesebene, als Arbeitgeber in Öffentlichen
Unternehmen,, oder auch als zentraler Nachfrager nach Gütern und
Dienstleistungen, der über die Regeln seiner Auftragsvergabe
Arbeitsbedingungen bei Lieferanten beeinflusst. Von aktueller Bedeutung sind
z.B. neue Tarifvertragswerke im Öffentlichen Dienst, Bestrebungen zur Reform
des Kündigungs- und Arbeitnehmerdatenschutzrechtes sowie Rückwirkungen der
EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeitsbeziehungen in Deutschland. In der
aktuellen Wirtschaftskrise werden einerseits Forderungen nach einem
verstärkten und direkteren Engagement des (National-)Staates als
wirtschaftlichem Akteur laut, zugleich wird die Beschränktheit seiner
Einflussmöglichkeiten angesichts europäischer sowie weltweiter Entwicklungen
deutlich.
Das Thema „Staat und
Erwerbsarbeit“ umfasst also Teilfragestellungen auf unterschiedlichen
Gebieten, z.B.:
·
Der Staat
als Gesetzgeber:
In welchem Verhältnis steht die Wahrnehmung des individuellen und
kollektiven Arbeitsrechts bei relevanten Gruppen zu den Zielen des
Gesetzgebers und der objektiven Rechtslage? Wie sind Abweichungen zu
erklären und welche Folgen haben sie? Welche Folgen haben arbeitsrechtliche
Regelungen, und in welchem Verhältnis stehen diese zu den Intentionen, die
ursprünglich mit diesen Regelungen verbunden waren? Sind rechtspolitische
Strategien des Staates sichtbar, die auf den Umgang mit nicht-intendierten
Rechtsfolgen abzielen?
·
Der Staat
als Arbeitgeber:
Wie geht der Staat als Arbeitgeber mit den arbeitsrechtlichen Normen und den
individuellen und kollektiven Arbeitsbeziehungen um? Wie unterscheiden sich
Arbeitsbedingungen, Vergütung und Partizipation zwischen öffentlichem und
privatwirtschaftlichen Sektor?
·
Der Staat
als Tarifpartei:
Wie gebärdet sich der
Staat als Tarifpartei und welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es zu
privatwirtschaftlichen Unternehmen und ihren Tarifverbänden? Wie reagieren
Gewerkschaften auf solche Unterschiede und Gemeinsamkeiten; welche
Strategien verfolgen sie im Öffentlichen Bereich? Welchen Einfluss übt das
Streikverbot der BeamtInnen auf die gewerkschaftliche Arbeitskampfpraxis
aus?
·
Der Staat
als Schlüsselakteur in den Industriellen Beziehungen: Wie wirken staatliche Eingriffe und Handlungen in
verschiedenen Bereichen der Industriellen Beziehungen? Wo gibt es
Wechselwirkungen z.B. zwischen Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe,
öffentlicher Beschäftigungspolitik und Gesetzgebung? Welche neuen Akteure,
Regelungsmechanismen und Gestaltungsansätze existieren auf supranationaler
Ebene, die den Nationalstaat in seinen traditionellen Regelungsbereichen
beeinflussen und partiell ersetzen? Welche Herausforderungen werden an ihn
als Akteur industrieller Beziehungen angesichts der aktuellen Finanzkrise
gestellt und welche politischen Strategien zeichnen sich ab?
Die Zeitschrift
„Industrielle Beziehungen“ lädt dazu ein, Beiträge zu den oben genannten
Themenstellungen für ein Schwerpunktheft, welches im Jahr 2011 erscheinen
wird, einzureichen.
Terminplan für die Einreichung für das Schwerpunktheft:
30.04.2010: Einreichung eines kurzen Abstracts/Absichtsbekundung.
Die eingereichten Abstracts sollen Aufschluss über Fragestellung,
methodische Herangehensweise und ggf. verwendete Datengrundlagen geben, den
theoretischen Bezug des Beitrags erläutern und seinen Neuigkeitswert
gegenüber bereits vorliegenden Arbeiten deutlich machen. Auch Beiträge mit
international angelegten Themenstellungen sind erwünscht.
30.11.2010: Einreichung der Langfassung der Aufsätze für die
Begutachtung (ggf. nach Vortrag bei der GIRA-Tagung und Einarbeitung der
dort erhaltenen Anregungen).
31.01.2011:
Information über Ausgang des Begutachtungsprozesses; ggf. Beginn der
Überarbeitung des Aufsatzes.
28.02.2011: Wiedereinreichung der überarbeiteten Fassungen, ggf.
erneute Begutachtung.
Mai 2011 (Heft 2):
Publikation der akzeptierten Aufsätze.
Rainer Hampp Verlag,
Industrielle Beziehungen, E-mail:
Hampp@RHVerlag.de
Parallele Einreichung für die GIRA-Jahrestagung 2010
Die Beiträge können
parallel und unabhängig von der Einreichung bei den Industriellen
Beziehungen als Beitrag zur GIRA-Tagung 2010 eingereicht werden, für die ein
gleichgerichteter Call for Papers läuft. Die Tagung wird am 07./08. Oktober
in Hamburg stattfinden. Für die Tagung sollen die Vorschläge aus einem
Arbeitstitel und einem Abstract von ca. 3 Seiten bestehen und müssen bis zum
30.04.10 in elektronischer Form als PDF-Datei bei der GIRA-Geschäftsstelle
eingereicht werden. Akzeptierte Abstracts müssen bis zum 30.09.2010 als Full
Papers eingereicht und bei der Tagung am 07/08.10 mündlich präsentiert
werden.
GIRA-Geschäftsstelle
Universität Hamburg,
Fachbereich Betriebswirtschaft
Prof. Dr. Dorothea Alewell
Von-Melle-Park 5
D – 20146 Hamburg
E-mail: dorothea.alewell@wiso.uni-hamburg.de